Glossar
VASP
Der FATF-Begriff für ein Unternehmen, das Tätigkeiten mit virtuellen Vermögenswerten für Dritte erbringt; in vielen Jurisdiktionen ins nationale Recht übernommen.
Die FATF-Definition erfasst den Tausch zwischen virtuellen Vermögenswerten und Fiat, den Tausch zwischen virtuellen Vermögenswerten, die Übertragung, die Verwahrung und die Beteiligung an Finanzdienstleistungen im Zusammenhang mit einer Emission. Die meisten nationalen Regime bauen ihren Erlaubnisumfang darauf auf.
Der Begriff zählt, weil Pflichten an die Einordnung anknüpfen und nicht an die Selbstbeschreibung. Ein Unternehmen, das sich für einen Technologieanbieter hält, kann gleichwohl ein VASP sein, wenn es eine dieser Tätigkeiten für Dritte erbringt.
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